Häufig gestellte Fragen

Wann melde ich mein Kind an?

Die Schulanmeldungen für die Erstklässler finden in der Regel kurz nach den Herbstferien statt. Den Termin können Sie nicht verpassen, denn Sie werden von der Stadt Köln rechtzeitig angeschrieben. Die Schulpflicht beginnt nach § 35 Abs. 1 des Schulgesetzes für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.


Bietet die Schule eine Ganztagsbetreuung an?

Unsere OGS bietet verlässliche Betreuungszeiten von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr an. Auch in bestimmten Teilen der Ferien kann Ihr Kind in der OGS betreut werden. Weitere Informationen über unsere OGS finden Sie hier.

Wie kann ich ein Kind beurlauben lassen?

Ein(e) Schüler*in kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden.

Wer kann beurlauben?

  • Klassenleitung: bis zu 2 Tagen im Vierteljahr

  • Schulleitung: bis zu 2 Wochen im Vierteljahr

  • Schulamt der Stadt Köln: bis zu 2 Monaten im Schuljahr